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ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN DER WEB GEO SERVICES LTD

Inhaltsverzeichnis

 

PRÄAMBEL

  1. Der Anbieter ist im Bereich des Weiterverkaufs von Google-Produkten (wie die Dienste Google Maps und Google Cloud Plattform) und den damit verbundenen Dienstleistungen tätig und erbringt Dienstleistungen, die ausführlicher im Anhang 2 (Dienstleistungen) beschrieben werden.
  2. Die vom Anbieter erbrachten Dienstleistungen, die im vorherigen Abschnitt A der Präambel aufgeführt werden, sind verbunden mit der Einrichtung von sogenannten Sub-Billing Accounts und werden ausführlicher im Anhang 2 (Dienstleistungen) beschrieben.
  3. Der Anbieter möchte Dienstleistungen gemäß diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen erbringen und der Kunde möchte sie in Anspruch nehmen.

HIERMIT WIRD FOLGENDES VEREINBART

  1. Auslegung
    1. Die Überschriften der Artikel, Anhänge und Abschnitte haben keine Auswirkung auf die Auslegung dieses Vertrages.
    2. Eine Person umfasst eine natürliche Person, ein Unternehmen oder Gebilde ohne juristische Persönlichkeit (unabhängig davon, ob mit oder ohne gesonderte Rechtspersönlichkeit).
    3. Die Anhänge sind ein Vertragsbestandteil und gelten so, als ob sie in ihrer Gesamtheit im Hauptteil dieses Vertrages aufgeführt wären. Jeder Verweis auf diesen Vertrag umfasst auch die Anhänge.
    4. Jeder Verweis auf eine Gesellschaft schließt sämtliche Gesellschaften, Unternehmen oder andere juristischen Personen ein, unabhängig davon, wo sie gegründet wurden oder ansässig sind und unabhängig von ihrer Gründungs- oder Niederlassungsform.
    5. Sofern der Kontext keine – andere Auslegung erfordert, umfassen die Begriffe im Singular auch den Plural und umgekehrt.
    6. Sofern der Kontext keine – andere Auslegung erfordert, umfasst die männliche Form auch die weibliche Form und umgekehrt.
    7. Dieser Vertrag ist für die Parteien dieses Vertrages und für deren jeweilige Nachlassvertreter, Nachfolger und Bevollmächtigte verbindlich und gilt zu ihren Gunsten und die Hinweise auf eine Partei umfassen die Nachlassvertreter, Nachfolger und Bevollmächtigten der besagten Partei.
    8. Jeder Verweis auf ein Gesetz oder eine gesetzliche Vorschrift gilt als Verweis auf dieses Gesetz oder diese Vorschrift in der punktuell geänderten, erweiterten oder wieder in Kraft gesetzten Fassung.
    9. Jeder Verweis auf ein Gesetz oder eine gesetzliche Vorschrift schließt jederzeit alle sich daraus ergebenden untergeordneten Gesetzgebungen mit ein.
    10. Jeder Verweis auf die schriftliche Form beinhaltet die E-Mails.
    11. Jede einer Partei obliegende Verpflichtung eine Handlung zu unterlassen, schließt auch die Verpflichtung mit ein, eine solche Handlung nicht zuzulassen.
    12. Jeder Verweis auf diesen Vertrag oder auf alle anderen Dokumente, auf die in diesem Vertrag Bezug genommen wird, verweist auf diesen Vertrag oder auf besagtes anderes Dokument in der punktuell geänderten oder erneuerten Fassung (in jedem Fall, außer unter Verletzung der Bestimmungen dieses Vertrages).
    13. Verweise auf Artikel und Anhänge beziehen sich auf Artikel und Anhänge dieses Vertrages und Verweise auf Abschnitte beziehen sich auf Abschnitte des geltenden Anhangs.
    14. Alle Wörter, die nach den Begriffen „einschließlich“, „einschließen“, „insbesondere“ oder „beispielsweise“ sowie nach ähnlichen Ausdrücken folgen, stellen eine Veranschaulichung dar und schränken die Bedeutung der Wörter, Beschreibungen, Definitionen, Sätze oder Begriffe, die diesen Begriffen vorausgehen, nicht ein.
  2. Wirksamwerden und Laufzeit
    1. Vorbehaltlich des Artikels 7.3 beginnt die Laufzeit dieses Vertrages mit dem Datum des Wirksamwerdens und wird fortgesetzt:
      1. bei einem Kunden, der sich für einen Budgetplan entschieden hat:
        1. bis eine Bestellung aufgrund des aufgebrauchten vorausbezahlten Leistungsvolumens des Kunden nicht mehr aktiv ist, sofern keine neue Bestellung abgeschlossen wurde; oder
        2. bis der Kunde diesen Vertrag mit einer Frist von zwei (2) Monaten schriftlich kündigt; oder
      2. bei einem Kunden, der sich für einen monatlichen Nutzungsplan entschieden hat, bis der Kunde diesen Vertrag mit einer Frist von zwei (2) Monaten schriftlich kündigt; oder
      3. bis der Vertrag aus anderen Gründen gemäß Artikel 13 (Kündigung) oder Artikel 14 (Höhere Gewalt) gekündigt wird.
    2. Der Anbieter erbringt die Dienstleistungen für den Kunden gemäß diesem Vertrag.
    3. Vorbehaltlich des Artikels 2.4 kann der Kunde die Google-Produkte ab dem Zeitpunkt des Einführungsdatums nutzen.
    4. Der Kunde erkennt an und stimmt zu, dass der Anbieter bei Google ein Konto eröffnen muss, bevor der Kunde die Google-Produkte nutzen kann. Der Anbieter haftet nicht für Verzögerungen beim Zugang des Kunden zu den Google-Produkten, wenn diese Google anzulasten sind.
  3. Dienstleistungen
    1. Der Anbieter unternimmt angemessene Anstrengungen, um die Dienstleistungen zu verwalten und zu erbringen.
    2. Der Anbieter unternimmt angemessene Anstrengungen, um alle in Anhang 2 oder in der Bestellung angegebenen Leistungstermine einzuhalten; sämtliche Termine dieser Art stellen jedoch ausschließlich Schätzungen dar, weshalb der Zeitpunkt der Leistungserbringung durch den Anbieter keine wesentliche Bedingung dieses Vertrages darstellt.
    3. Der Anbieter stellt die Dienstleistungen mit angemessener Sorgfalt und Fachkenntnis bereit.
    4. Es obliegt dem Kunden sicherzustellen, dass die Google-Produkte seinen Ansprüchen entsprechen. Der Kunde bestätigt, dass er vor Abschluss dieses Vertrages sämtliche erforderlichen Vorabprüfungen für die Google-Produkte vorgenommen hat.
    5. Der Anbieter gibt keine Erklärungen und Garantien dazu ab, dass die Google-Produkte den Ansprüchen des Kunden entsprechen.
  4. Verpflichtungen des Kunden
    1. Der Kunde:
      1. arbeitet mit dem Anbieter bei sämtlichen Angelegenheiten in Verbindung mit den Dienstleistungen zusammen;
      2. hält sich an die Google-Servicebedingungen (TOS), insbesondere bei allen Zugriffen auf Google-Produkte und deren Nutzung;
      3. nimmt regelmäßig Einsicht in die Google-Servicebedingungen (TOS), um sicherzustellen, dass er alle aktualisierten Versionen einhält;
      4. holt alle erforderlichen Zustimmungen seiner Endbenutzer ein und speichert diese, damit:
        1. der Anbieter seinen Verpflichtungen nachkommen kann, die ihm aufgrund des Vertrages obliegen; und
        2. Google seinen Verpflichtungen nachkommen kann, die ihm aufgrund der Google-Servicebedingungen (TOS) obliegen;
      5. erkennt an, dass Google Änderungen an den Google-Produkten und/oder den Bedingungen der Google-Produkte vornehmen kann. Diese Änderungen gelten ab den von Google angegebenen Daten und Uhrzeiten und es obliegt dem Kunden, sich über diese Änderungen zu informieren und sich daran zu halten.
      6. und der Anbieter erkennen an und stimmen zu, dass sie sich an die Nutzungsbedingungen von Google halten werden, wie sie punktuell gelten.
    2. Sollte die Erfüllung der Verpflichtungen des Anbieters aus diesem Vertrag durch Handlungen oder Unterlassungen von Google, vom Kunden oder einem ihrer Verantwortlichen, Unterauftragnehmer, Berater oder Angestellten behindert oder beeinträchtigt werden, hat der Anbieter unbeschadet anderer möglicherweise verfügbarer Rechte oder Rechtsmittel das Recht auf eine Verlängerung der Frist zur Erfüllung seiner Verpflichtungen um den Zeitraum, welcher der Dauer der von Google oder dem Kunden verursachten Verzögerung entspricht.
  5. Änderungen
    1. Der Kunde unterlässt es, ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Anbieters und jederzeit ab dem Datum des Wirksamwerdens bis 12 Monate nach Beendigung oder Ablauf dieses Vertrages, Personen, die als Mitarbeiter, Berater oder Unterauftragnehmer für den Anbieter für die Erbringung von Dienstleistungen tätig waren, vom Anbieter abzuwerben oder von diesem abzubringen, sie einzustellen oder versuchen sie einzustellen.
  6. Changes
    1. Der Anbieter hat das Recht, die Bedingungen dieses Vertrages jederzeit zu ändern; nutzt der Kunde dann weiter die Google-Produkte und/oder Dienstleistungen, gelten diese als vom Kunden angenommen und dieser ist somit an die Änderungen der Vertragsbedingungen gebunden.
    2. Unbeschadet des Artikels 6.1 unternimmt der Anbieter angemessene Anstrengungen, um den Kunden über sämtliche Änderungen der Vertragsbedingungen so schnell wie möglich zu informieren.
  7. Gebühren und Zahlung
    1. Die auf der Bestellung angegebenen Stückpreise (Unit Prices) und sonstigen Volumen-Schätzungen sind Richtwerte und dienen einzig und allein dazu, dem Kunden die Verwaltung seines Budgets zu ermöglichen.
    2. Der Kunde erkennt an und stimmt zu, dass:
      1. die in der Bestellung angegebenen Stückpreise (Unit Prices) den Preisen von Google für die Google-Produkte entsprechen und auf der monatlichen Nutzung des Kunden, die am Ende eines jeden Monats bestimmt wird, basieren;
      2. sofern nicht anders angegeben, die Stückpreise in der Bestellung in US-Dollar angegebenen sind und der Kunde das Recht hat, bei der Unterzeichnung der Bestellung die Währung auszuwählen, in der ihm die Rechnung ausgestellt werden soll;
      3. Google jeden Monat einen Bericht mit folgenden Angaben erstellt:
        1. das von Google berechnete Nutzungsvolumen für jedes Google-Produkt durch den Kunden im Vormonat;
        2. den für den Kunden geltenden Stückpreis für jedes Google-Produkt in Abhängigkeit von besagtem Nutzungsvolumen; und
        3. die für den betreffenden Monat fälligen Gebühren, die sich ergeben aus dem von Google berechneten Nutzungsvolumen multipliziert mit dem Stückpreis (Unit Price) für jedes Google-Produkt.
    3. Ungeachtet den übrigen Bestimmungen dieses Artikels 7:
      1. zahlt der Kunde die Gebühren, die sich nach der tatsächlichen Nutzung der Google-Produkte richten und auf der Grundlage der von Google tatsächlich für die wirkliche Nutzung durch den Kunden angewandten Stückpreise (Unit Prices) gemäß den auf der Website von Google veröffentlichten Bedingungen berechnet werden; und
      2. hat der Anbieter das Recht, jede Nutzung der Google-Produkte durch den Kunden, die nicht durch eine Bestellung gedeckt ist oder über den darin genannten Zeitraum hinausgeht, in Rechnung zu stellen (die der Kunde zu begleichen hat).
    4. Entscheidet sich der Kunde für einen Budgetplan und leistet eine Zahlung im Voraus, wird diese so lange zur Begleichung der monatlichen Nutzung der Google-Produkte durch den Kunden verwendet, bis die Vorauszahlung aufgebraucht ist, und der Vertrag (einschließlich die Bestellung) läuft gemäß Artikel 2.1.1 (i) aus. Möchte der Kunde die Google-Produkte weiter nutzen, muss eine neue Bestellung abgeschlossen werden.
    5. Der Kunde erkennt an und stimmt zu, dass ein Mengenrabatt auf die Stückpreise (Unit Prices) für die Dienstleistungen Google Maps erst ab dem Zeitpunkt gilt, ab dem Google besagten Rabatt anwendet, und dass bis zu diesem Zeitpunkt kein Mengenrabatt auf die Gebühren angewendet wird. Alle anwendbaren Mengenrabatte werden auf der tatsächlichen Nutzung des Kunden in einem bestimmten Kalendermonat berechnet.
    6. Der Kunde erkennt an, dass Google jederzeit das Recht auf Änderungen seiner Preise, Gebühren oder Tarife hat und diese Änderungen ab den von Google angegebenen Daten und Uhrzeiten gelten. Der Kunde kann diese Änderungen in den Ist-Daten über die Google-Konsole des Kunden einsehen.
    7. Unbeschadet des Artikels 7.6 unternimmt der Anbieter angemessene Anstrengungen, um den Kunden über sämtliche Änderungen der Preise, Gebühren oder Tarife so schnell wie möglich zu informieren.
    8. Vorbehaltlich des Artikels 7.4 stellt der Anbieter dem Kunden zu Beginn jedes Monats nachträglich die für den Vormonat fälligen Gebühren in Abhängigkeit von der tatsächlichen Nutzung im Laufe dieses Vormonats in Rechnung, wie in Artikel 7.2.3 genanntem Bericht von Google beschrieben.
    9. Hat sich ein Kunde für einen Budgetplan entschieden, eine Vorauszahlung geleistet und diesen Vertrag danach gemäß Artikel 2.1.1 (ii) gekündigt und sollte nach Ablauf der Kündigungsfrist ein im Voraus bezahlter Mehrbetrag vorliegen, wird der Anbieter diesen dem Kunden innerhalb von 30 Tagen nach dem Ablauf der Kündigungsfrist zurückerstatten.
    10. Vorbehaltlich des Artikels 7.4 begleicht der Kunde jederzeit jede Rechnung, die ihm vom Anbieter übermittelt wird, innerhalb von 30 Tagen nach Erhalt per Überweisung auf das schriftlich vom Anbieter angegebene Bankkonto.
    11. Für den Fall, dass der Kunde dem Anbieter am Fälligkeitsdatum nicht den fälligen Betrag zahlt und unbeschadet anderer möglicherweise verfügbarer Rechte oder Rechtsmittel:
      1. zahlt der Kunde Zinsen auf den noch ausstehenden Betrag, und zwar ab dem Fälligkeitsdatum bis zur Zahlung der ausstehenden Summe, sei es vor oder nach einem Rechtsurteil. Die durch Artikel 7.11.1 vorgesehenen Zinsen werden täglich zu einem Jahreszinssatz entsprechend dem zum jeweiligen Zeitpunkt geltenden Leitzins der Europäischen Zentralbank zuzüglich 4 %, und zu einem Zinssatz von 4 % pro Jahr für jeden Zeitraum in dem der Leitzins unter 0 % liegt, berechnet.
      2. kann der Anbieter oder Google je nach Fall die Dienstleistungen bzw. Google-Produkte vollständig oder teilweise aussetzen, bis die Zahlung vollständig geleistet wurde.
    12. Alle fälligen Beträge, die dem Anbieter aufgrund dieses Vertrages zustehen:
      1. verstehen sich ohne Mehrwertsteuer und der Kunde hat zusätzlich gegen Vorlage einer Rechnung mit Angabe der Mehrwertsteuer jeden Betrag zu zahlen, der einer auf diese Beträge entfallenden Mehrwertsteuer entspricht;
      2. müssen vollständig, ohne Ausgleich, Gegenforderung, Abzug oder Quellensteuer (mit Ausnahme der gesetzlichen Steuerabzüge oder Quellensteuer) gezahlt werden; und
      3. müssen in der auf der geltenden Bestellung angegebenen Währung gezahlt werden.
  8. Rechte des geistigen Eigentums
    1. Sofern es nicht ausdrücklich an anderer Stelle im Vertrag vereinbart wird, erwirbt keine Partei Rechte, Eigentum oder Beteiligungen an einem der Rechte des geistigen Eigentums, die der anderen Partei oder den Lizenzgebern der anderen Partei gehören.
    2. Sofern es nicht ausdrücklich an anderer Stelle im Vertrag vereinbart wird:
      1. erwirbt der Kunde keinerlei Rechte, Eigentum oder Beteiligungen an den Rechten des geistigen Eigentums des Anbieters oder dessen Lizenzgebern.
      2. erwirbt der Anbieter keinerlei Rechte, Eigentum oder Beteiligungen an den Rechten des geistigen Eigentums des Kunden oder dessen Lizenzgebern.
    3. Alle Eigentumsrechte, Eigentumsurkunden und Rechte des geistigen Eigentums zum Inhalt auf den über alle Google-Produkte oder Dienstleistungen zugegriffen wird, gehören dem Eigentümer des betreffenden Inhalts und können durch Urheberrechte oder andere geltende Gesetze geschützt sein.
    4. Der Anbieter gewährt dem Kunden eine nicht ausschließliche Lizenz und eine nicht übertragbare Nutzung der Dienstleistungen und der erforderlichen Software für den Zugriff auf die Google-Produkte und deren Nutzung, wobei unter allen Umständen die Modalitäten und Bedingungen der Google-Servicebedingungen (TOS) gelten.
    5. Zusätzlich zu allen anderen möglicherweise verfügbaren Rechtsmitteln des Anbieters hat der Kunde dem Anbieter auf Verlangen von allen direkten oder indirekten Verlusten, Ausgaben oder Strafen (einschließlich Rechtskosten und Auslagen) und allen erlittenen Zinsen, die in irgendeiner Eigenschaft aufgrund der folgenden Bestimmungen entstanden oder bezahlt wurden, freizustellen und schadlos zu halten:
      1. Verletzung der Rechte des geistigen Eigentums Dritter, die sich aus der Nutzung der Technologie oder Informationen des Kunden gemäß diesem Vertrag durch den Anbieter ergeben;
      2. Säumnisse (einschließlich Strafgebühren und Zinsen) bei Steuern und Abgaben, für die der Kunde verantwortlich ist; oder
      3. Produkte oder Dienstleistungen, die der Kunde in Bezug auf die Google-Produkte anbietet.
  9. Einhaltung von Gesetzen und Richtlinien
    1. Bei der Erfüllung der Verpflichtungen, die dem Anbieter aufgrund des Vertrages obliegen, hält er sich an die geltende Gesetzgebung.
    2. Veränderungen, die bei den Dienstleistungen aufgrund einer Änderung der geltenden Gesetzgebung vorgenommen werden, müssen Gegenstand einer schriftlichen Vereinbarung zwischen den befugten Vertretern der Parteien sein.
  10. Datenschutz
    1. Jede Partei hält sich an Anhang 3 (Datenschutz).
    2. Der Kunde erkennt an, dass bestimmte personenbezogene Daten an Google übertragen werden, damit der Kunde von den Dienstleistungen profitieren und auf die Google-Produkte zugreifen kann. Die Parteien erkennen an, dass der Kunde ein Verantwortlicher ist und dass Google und der Anbieter beide Auftragsdatenverarbeiter sind. Der Anbieter verwendet die personenbezogenen Daten ausschließlich zur Erbringung der Dienstleistung und dazu, Google die Bereitstellung der Google-Produkte zu ermöglichen.
    3. Die Parteien erkennen an und vereinbaren, dass die von Google aufgrund der Nutzung der Google-Produkte durch den Kunden gesammelten Daten jederzeit in der Verantwortung von Google liegen und der Anbieter nicht für diese Daten verantwortlich ist.
  11. Vertraulichkeit
    1. Jede Partei unterlässt während der Laufzeit dieses Vertrages und während der zwölf Monate nach dessen Beendigung die Weitergabe von vertraulichen Informationen jeglicher Art über Tätigkeiten, Geschäfte, Kunden oder Anbieter der anderen Partei oder eines anderen Mitglieds der Unternehmensgruppe, zu welcher die andere Partei gehört, an Personen, es sei denn, dies ist durch Artikel 11.2 gestattet.
    2. Jede Partei kann vertrauliche Informationen der anderen Partei weitergeben:
      1. an ihre Angestellten, Führungspersonen, Vertreter oder Berater, die diese Informationen zur Ausübung ihrer Rechte bzw. Erfüllung ihrer Pflichten benötigen, durch diese Partei aufgrund oder im Rahmen dieses Vertrages. Jede der Parteien stellt sicher, dass sich ihre Angestellten, Führungspersonen, Vertreter oder Berater, an welche die vertraulichen Informationen der anderen Partei weitergegeben wurden, an Artikel 11 halten;
      2. wenn diese Informationen zum Zeitpunkt der Weitergabe öffentlich zugänglich sind;
      3. wenn die empfangende Partei nachweisen kann, dass sich diese Informationen bereits vor der Weitergabe durch die offenlegende Partei in ihrem Besitz befand;
      4. wenn die empfangende Partei diese Informationen auf unabhängige Weise erhalten hat;
      5. wenn die Gesetzgebung, das zuständige Gericht oder eine andere Regierungs- oder Regulierungsbehörde dies von ihr verlangen.
    3. Keine der Parteien darf vertrauliche Informationen der anderen Partei für einen anderen Zweck als zur Ausübung ihrer Rechte bzw. Erfüllung ihrer Pflichten aufgrund oder im Rahmen dieses Vertrages verwenden.
  12. Haftungsbegrenzung
    1. Keine Bestimmung dieses Vertrages schränkt eine Haftung ein, die nicht durch die Gesetzgebung eingeschränkt werden kann, einschließlich der Haftung für:
      1. Tod oder Personenschaden durch Fahrlässigkeit;
      2. Betrug oder ungenaue und betrügerische Behauptung; und
      3. Verluste gemäß Artikel 8.5.
    2. Vorbehaltlich der Artikel 12.1, 12.3 und 12.5 ist die Gesamthaftung einer Partei gegenüber der anderen im Rahmen dieses Vertrages auf den höheren Betrag beschränkt von entweder:
      1. dem im Rahmen dieses Vertrages im betreffenden Vertragsjahr vom Kunden an den Anbieter gezahlten und fälligen Betrag; oder
      2. fünfzigtausend Euro (50.000,00 EUR).
    3. Folgende Arten von Verlust sind vollständig ausgeschlossen:
      1. Einnahmeausfall;
      2. Umsatz- oder Geschäftsverluste;
      3. Verlust von Vereinbarungen oder Verträgen;
      4. Verlust von erwarteten Einsparungen;
      5. Nutzungsausfall oder Beschädigung von Software, Daten oder Informationen;
      6. Verlust von Kunden oder Rufschädigung; und
      7. Indirekte oder Folgeschäden.
    4. Der Anbieter lehnt sämtliche Haftung im Rahmen der in den Google-Servicebedingungen (TOS) aufgeführten Verpflichtungen (einschließlich den Garantien und Schadloshaltungen) ab. Jegliche Haftung, die sich aus den Google-Servicebedingungen (TOS) ergibt, liegt zwischen Google und dem Kunden. Wenn der Kunde jedoch ein Problem mit einem SLA hat, muss der Kunde zunächst den Anbieter informieren, damit Letzterer Google über die Probleme in Verbindung mit dem SLA unterrichten kann.
    5. Jede Partei unternimmt angemessene Anstrengungen, um Verluste und Schäden zu mildern, die aufgrund dieses Vertrages oder im Zusammenhang mit diesem entstehen.
  13. Kündigung
    1. Jede Partei kann diesen Vertrag mit sofortiger Wirkung durch eine schriftliche Mitteilung an die andere Partei kündigen, wenn:
      1. die andere Partei ihre Schulden nicht mehr zahlt oder droht diese nicht zu bezahlen, wenn sie ihre Schulden bei Fälligkeit nicht begleichen kann, wenn sie ihre Zahlungsunfähigkeit anerkennt
      2. die andere Partei Verhandlungen mit allen Gläubigern oder mit einer Rangklasse ihrer Gläubiger für die Umschuldung ihrer Schulden aufnimmt oder allen Gläubigern oder einem Teil einen Vorschlag unterbreitet oder einen Kompromiss oder eine Vereinbarung abschließt;
      3. ein Antrag eingereicht, eine Mitteilung zugestellt, ein Beschluss gefasst oder eine Anordnung für oder im Zusammenhang mit der Auflösung der anderen Partei (im Falle einer Gesellschaft) erlassen wird;
      4. ein Antrag beim Gericht gestellt oder eine Anordnung hinsichtlich der Ernennung eines Verwalters erlassen wird, wenn eine Mitteilung über die Absicht, einen Verwalter zu ernennen, zugestellt wird oder ein Verwalter in Bezug auf die andere Partei ernannt wird (im Falle einer Gesellschaft);
      5. der Inhaber einer Floating Charge auf das Vermögen der besagten anderen Partei (im Falle einer Gesellschaft) das Recht zur Benennung eines Insolvenzverwalters erhalten oder einen solchen benannt hat;
      6. aeine Person das Recht erhält, für sämtliche Aktiva der anderen Partei oder einen Teil davon einen Sequester zu benennen oder wenn ein Sequester für sämtliche Aktiva der anderen Partei oder einen Teil davon benannt wird;
      7. ein Gläubiger oder Sicherungsnehmer der anderen Partei sämtliche Aktiva der anderen Partei oder einen Teil davon beschlagnahmt oder in Besitz nimmt oder wenn dafür eine Pfändung der eingebrachten Sachen, ein Pfandverkauf, eine Sicherungsbeschlagnahme oder ein anderes Verfahren dieser Art gerichtlich durchgeführt, auferlegt oder beantragt wird, und eine solche Pfändung oder ein solches Verfahren nicht innerhalb von 14 Tagen aufgehoben wird;
      8. ein Ereignis eintritt oder Verfahren im Namen der anderen Partei in einer Rechtsordnung, der sie unterliegt, eingeleitet wird und eine ähnliche oder gleichwertige Wirkung wie eines der in den Artikeln 13.1.1 bis 13.1.7 (einschließlich) genannten Ereignisse hat; oder
      9. die andere Partei sämtliche Tätigkeiten oder einen wesentlichen Teil davon aussetzt oder einstellt oder damit droht, diese auszusetzen oder einzustellen.
    2. Der Anbieter kann diesen Vertrag mit sofortiger Wirkung durch eine schriftliche Mitteilung an den Kunden kündigen, wenn:
      1. der Kunde eine schwerwiegende Verletzung einer der Vertragsbestimmungen begeht, die nicht behoben werden kann; oder
      2. der Kunde eine wiederholte Verletzung einer der Vertragsbestimmungen begeht, was die berechtigte Schlussfolgerung rechtfertigt, dass sein Verhalten nicht mit der Absicht oder der Fähigkeit, die Vertragsbestimmungen umzusetzen, vereinbar ist.
    3. Jede Partei kann diesen Vertrag mit sofortiger Wirkung durch eine schriftliche Mitteilung an die andere Partei kündigen, wenn die andere Partei eine schwerwiegende Verletzung dieses Vertrages begeht, die behoben werden kann, und sie diese nicht innerhalb von 30 Tagen nach Erhalt einer schriftlichen Mitteilung, mit der sie dazu aufgefordert wird, behebt.
    4. Der Anbieter hat das Recht, diesen Vertrag jederzeit und ohne Angabe von Gründen durch ein Schreiben an den Kunden mit einer Frist von mindestens zwei (2) Monaten im Voraus zu kündigen.
    5. Der Anbieter kann diesen Vertrag mit sofortiger Wirkung durch eine schriftliche Mitteilung an den Kunden kündigen, wenn:
      1. der Kunde den Kraft des Vertrages fälligen Betrag zu seinem Fälligkeitsdatum nicht zahlt und wenn diese Nichtzahlung auch noch sieben (7) Tage nach Erhalt einer schriftlichen Mitteilung, die ihn zur Zahlung des betreffenden Betrages auffordert, fortbesteht; oder
      2. wenn beim Kunden ein Kontrollwechsel erfolgt.
    6. Ungeachtet den Bestimmungen des Artikels 13 versteht sich eine Kündigung nach diesem Artikel unbeschadet den anderen Rechten und Rechtsmitteln, über welche die betreffende Partei im Rahmen dieses Vertrages möglicherweise verfügt.
    7. Bei Kündigung oder Ablauf dieses Vertrages gelten folgende Artikel weiterhin: Artikel 1 (Auslegung), Artikel 5 (Abwerbung), Artikel 8 (Rechte des geistigen Eigentums), Artikel 11 (Vertraulichkeit), Artikel 12 (Haftungsbegrenzung), Artikel 13.8, Artikel 15 (Verzicht), Artikel 17 (Salvatorische Klausel), Artikel 19 (Widerspruch), Artikel 23 (Anzuwendendes Recht) und Artikel 24 (Zuständigkeit).
    8. Weder die Kündigung noch der Ablauf dieses Vertrages haben Auswirkung auf Rechte, Rechtsmittel, Verpflichtungen oder Verantwortlichkeiten der Parteien, die sich bis zum Datum der Kündigung oder des Ablaufs ergeben, einschließlich des Rechts auf Schadensersatz für jegliche Verletzungen des Vertrages, die spätestens am Datum der Kündigung oder des Ablaufs eintreten.
  14. Höhere Gewalt
      1. Naturkatastrophen, Überschwemmungen, Dürren, Erdbeben oder andere Katastrophen;
      2. Epidemien oder Pandemien;
      3. Terroranschläge, Bürgerkrieg, Bürgerunruhen oder Unruhen, Krieg, Bedrohung oder Vorbereitung auf Krieg, bewaffnete Konflikte, Anwendung von Sanktionen, Embargo oder Beendigung diplomatischer Beziehungen;Ein Fall von höherer Gewalt bezeichnet alle Situationen, die sich der angemessenen Kontrolle einer Partei entziehen, insbesondere:
      4. nukleare, chemische oder biologische Kontamination oder Überschallknall;
      5. alle Gesetze oder Maßnahmen, die von einer Regierung oder öffentlichen Hand verabschiedet oder ergriffen werden, insbesondere die Einführung von Aus- oder Einfuhrbeschränkungen, Kontingenten oder Verboten oder die Nichterteilung einer erforderlichen Lizenz oder Zustimmung;
      6. Einsturz von Gebäuden, Brand, Explosion oder Unfall;
      7. Arbeits- oder Tarifkonflikte, Streik, soziale Bewegungen oder Aussperren (immer mit Ausnahme der Partei, die sich auf diesen Artikel beruft, oder der Gesellschaften, die zum gleichen Konzern wie diese Partei gehören);
      8. Unterbrechung oder Funktionsstörungen eines öffentlichen Dienstes.
    1. Unter dem Vorbehalt, dass die Partei Artikel 14.4 eingehalten hat, gilt die betroffene Partei, wenn die Erfüllung ihrer Verpflichtungen aus diesem Vertrag durch einen Fall von höherer Gewalt verhindert, behindert oder verzögert wird (betroffene Partei), nicht als vertragsverletzende Partei und haftet nicht für eine solche Nichterfüllung oder Verzögerung bei der Erfüllung ihrer Verpflichtungen. Die Erfüllungsfrist der betreffenden Verpflichtungen wird entsprechend verlängert.
    2. Die entsprechenden Verpflichtungen der anderen Partei werden ausgesetzt und die Frist zur Erfüllung der Verpflichtungen wird so lange wie die der betroffenen Partei verlängert.
    3. Die betroffene Partei muss:
      1. Sobald es vernünftigerweise nach dem Auftreten des Falls von höherer Gewalt möglich ist, die andere Partei schriftlich über das Ereignis von höherer Gewalt, über das Datum des Eintretens und die wahrscheinliche oder mögliche Dauer und über die Folgen für ihre Fähigkeit, die ihr durch den Vertrag auferlegten Verpflichtungen zu erfüllen, informieren;
      2. alles in ihrer Macht stehende tun, um die Folgen des Falls von höherer Gewalt für die Erfüllung ihrer Verpflichtungen abzumildern.
    4. Wenn der Fall von höherer Gewalt die Erfüllung der Verpflichtungen durch die betroffene Partei für einen ununterbrochenen Zeitraum von mehr als zwei (2) Monaten verhindert, behindert oder verzögert, kann die von dem Fall von höherer Gewalt nicht betroffene Partei diesen Vertrag durch eine schriftliche Mitteilung an die betroffene Partei mit einer Frist von einer Woche kündigen.
  15. Verzicht
    1. Ein Verzicht auf ein Recht oder ein Rechtsmittel, das in diesem Vertrag oder durch das Gesetz vorgesehen ist, ist nur dann gültig, wenn er schriftlich erfolgt und dieser Verzicht gilt nicht als Verzicht auf ein irgendein nachfolgendes Recht oder Rechtsmittel.
    2. Übt eine Partei ein in diesem Vertrag oder vom Gesetz vorgesehenes Recht oder Rechtsmittel nicht oder zu spät aus, stellt dies keinen Verzicht auf dieses Recht oder Rechtsmittel oder auf ein anderes Recht oder Rechtsmittel dar, noch darf es die spätere Ausübung dieses Rechts oder Rechtsmittels oder eines anderen Rechts oder Rechtsmittels verhindern oder beschränken. Die teilweise oder einmalige Ausübung eines in diesem Vertrag oder vom Gesetz vorgesehenen Rechts oder Rechtsmittels darf die spätere Ausübung dieses Rechts oder Rechtsmittels oder eines anderen Rechts oder Rechtsmittels nicht verhindern oder beschränken.
  16. Rechte und RechtsmittelDie in diesem Vertrag vorgesehenen Rechte und Rechtsmittel gelten zusätzlich zu den vom Gesetz vorgesehenen Rechten und Rechtsmitteln und schließen diese nicht aus.
  17. Salvatorische Klausel
    1. Sollte eine Bestimmung oder ein Teil einer Bestimmung dieses Vertrages ungültig, rechtswidrig oder nicht anwendbar sein oder werden, gilt sie als gestrichen, ohne die Gültigkeit und Anwendbarkeit der übrigen Bestimmungen dieses Vertrages zu beeinträchtigen.
    2. Für den Fall, dass eine Bestimmung oder ein Teil einer Bestimmung dieses Vertrages gemäß Artikel 17.1 als gestrichen gilt, werden die Parteien in gutem Glauben verhandeln, um eine Ersatzbestimmung zu vereinbaren, die so weit wie möglich das mit der ursprünglichen Bestimmung beabsichtigte geschäftliche Ergebnis erzielt.
  18. Umfang der Vereinbarung
    1. Der Vertrag stellt die Gesamtheit der Vereinbarung zwischen den Parteien dar und hebt alle früheren schriftlichen und mündlichen Vereinbarungen, Zusagen, Zusicherungen, Garantien, Erklärungen und Absprachen zum Vertragsgegenstand auf.
    2. Jede Partei erkennt an, dass sie über keinerlei Rechtsmittel im Rahmen irgendeiner Erklärung, Zusicherung oder Garantie verfügt (unabhängig davon, ob diese in gutem Glauben oder durch Fahrlässigkeit erfolgten), die nicht in diesem Vertrag aufgeführt ist. Jede Partei erkennt an, dass sie keine ungenaue Behauptung, die in gutem Glauben oder fahrlässig erfolgt, und keine ungenaue und fahrlässige Angabe auf der Grundlage einer in diesem Vertrag enthaltenen Erklärung geltend machen kann.
  19. Widerspruch
    1. Vorbehaltlich des Artikels 19.2 gilt im Fall eines Widerspruchs, und nur im Rahmen dieses Widerspruchs, folgende Rangfolge für die Bestellung, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen und die Anhänge:
      1. Allgemeine Geschäftsbedingungen und Anhang 1 (Definitionen);
      2. Anhang 2 (Dienstleistungen) und Anhang 3 (Datenschutz); und
      3. Bestellung.
    2. Im Fall eines Widerspruchs, und nur im Rahmen dieses Widerspruchs, zwischen den Zusatzbedingungen und den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (unter Ausschluss der Zusatzbedingungen) haben die Zusatzbedingungen Vorrang.
  20. Keine Personengesellschaft oder Bevollmächtigung
    1. Keine Bestimmung aus diesem Vertrag bezweckt oder gilt als Gründung einer Personengesellschaft oder eines Gemeinschaftsunternehmens zwischen den Parteien oder macht eine der Parteien zum Bevollmächtigten für die andere Partei oder ermächtigt eine Partei, Verpflichtungen im Namen der anderen Partei einzugehen.
    2. Jede Partei bestätigt, in ihrem eigenen Namen und nicht zugunsten irgendeiner anderen Person zu handeln.
    3. Um Unklarheiten zu vermeiden, erkennt der Kunde an, dass der Anbieter und Google unabhängige Unternehmer sind und dass der Anbieter weder der Bevollmächtigte noch der Partner von Google ist und kein Gemeinschaftsunternehmen mit Google gegründet hat.
  21. Rechte von Dritten
    1. Keine Person, die nicht Partei dieses Vertrages ist, erhält kraft dem CTRPA das Recht, die Ausführung einer Bestimmung dieses Vertrages zu verlangen, jedoch unbeschadet der eventuell bestehenden Rechte oder Rechtsmittel, die eine Person anders als nach besagtem Gesetz haben könnte.
    2. Kein Drittbegünstigter darf eine Bestimmung dieses Vertrages, die einem Drittbegünstigten einen Vorteil einbringt, ohne die vorherige schriftliche Zustimmung des Anbieters durchsetzen oder Maßnahmen ergreifen, um diese durchzusetzen, wobei die Zustimmung, wenn sie gewährt wird, zu den Bedingungen und vorbehaltlich den Bedingungen, die der Anbieter bestimmen kann, bewilligt werden kann.
    3. Die Parteien können sämtliche Zusätze dieses Vertrages unterzeichnen oder Änderungen daran vornehmen und alle geschaffenen Rechte ohne Zustimmung eines Drittbegünstigten ändern oder widerrufen.
  22. Mitteilungen
    1. Alle Mitteilungen oder andere an eine Partei zugestellte Kommunikationen kraft oder im Rahmen dieses Vertrages müssen schriftlich erfolgen und:
      1. persönlich übergeben oder per frankiertem Eilbrief oder Kurierdienst verschickt werden, mit Zustellung am nächsten Werktag am Firmensitz (bei einer Gesellschaft) oder am Ort der hauptsächlichen Geschäftstätigkeit (in allen anderen Fällen); oder
      2. per E-Mail an die in der Bestellung angegebene Adresse für den Kunden und den Anbieter verschickt werden.
    2. Alle Mitteilungen oder Kommunikationen gelten als zugestellt:
      1. wenn sie persönlich übergeben werden, bei Unterzeichnung einer Empfangsbestätigung; und
      2. wenn sie mit einem frankierten Eilbrief oder Kurierdienst am nächsten Werktag zugestellt werden, um 9:00 Uhr am zweiten Werktag nach dem Versand oder dem vom Kurierdienst erfassten Zeitpunkt; und
      3. wenn sie per E-Mail verschickt werden, zum Zeitpunkt der Übermittlung oder, wenn die Übermittlung außerhalb der Öffnungszeiten am Empfangsort erfolgt, bei Wiedereröffnung. Die Öffnungszeiten in Artikel 22.2.3 entsprechen dem Zeitraum von 9:00 bis 17:00 Uhr von Montag bis Freitag, und ein Tag bezeichnet einen Tag, der kein Feiertag am Empfangsort ist.
    3. Dieser Artikel gilt nicht für die Zustellung von Verfahrensvorgängen oder Dokumenten in Zusammenhang mit einer gerichtlichen Klage oder gegebenenfalls einem Schiedsverfahren oder einem anderen Verfahren der Streitbeilegung.
  23. Anzuwendendes RechtDieser Vertrag und sämtliche Rechtsstreitigkeiten oder Ansprüche (einschließlich außervertraglicher Rechtsstreitigkeiten und Ansprüche, die mit dem Vertrag oder mit dessen Gegenstand oder Entstehung verbunden sind oder sich daraus ergeben)unterliegen den Gesetzen der England und Wales und werden gemäß diesen ausgelegt.
  24. ZuständigkeitJede Partei fügt sich unwiderruflich der ausschließlichen Zuständigkeit der Gerichte der England und Wales zur Beilegung sämtlicher Rechtsstreitigkeiten oder Ansprüche (einschließlich außervertraglicher Rechtsstreitigkeiten und Ansprüche, die mit dem Vertrag oder mit dessen Gegenstand oder Entstehung verbunden sind oder sich daraus ergeben).

ANNEXE 1 – Definitionen

Vereinbarte Bedingungen

In diesem Vertrag gelten die folgenden Definitionen und Auslegungsregeln.

Definitionen

Zusatzbedingungen Die Bestimmungen und Bedingungen, die im Teil mit der Überschrift „Zusatzbedingungen“ der Bestellung aufgeführt sind.
Tochtergesellschaft Jedes Unternehmen, das direkt oder indirekt ein anderes Unternehmen kontrolliert, von diesem kontrolliert wird oder mit einem anderen Unternehmen unter gemeinsamer Kontrolle steht.
Anwendbares Recht Alle geltenden Gesetze, Rechtstexte, Vorschriften und Gesetzesbücher, die zum jeweiligen Zeitpunkt in Kraft sind.
Werktag Alle Tage außer Samstag, Sonntag oder gesetzliche Feiertage in England und Wales, an denen die Banken in für die üblichen Vorgänge geöffnet sind.
Öffnungszeiten Die Öffnungszeiten an einem Werktag gehen von 9:00 bis 17:00 Uhr.
Gebühren Fällige Beträge, die der Kunde im Rahmen der Dienstleistungen und der Nutzung der Google-Produkte durch den Kunden an den Anbieter zahlen muss.
Cloud-Dienstleistungsvertrag Der zwischen dem Anbieter und Google im Rahmen der Cloud-, Hosting- oder Internet-Dienste geschlossene Vertrag.
Datum des Wirksamwerdens Datum des Wirksamwerdens des Vertrages, wie es auf der geltenden Bestellung angegeben wird.
Vertrag Zwischen dem Kunden und dem Anbieter geschlossener Dienstleistungsvertrag, bestehend aus der geltenden Bestellung, den Allgemeinen Geschäftsbedingungen und den Anhängen.
Kunde Person, Organisation oder Gesellschaft, welche mittels Bestellung Dienstleistungen beim Anbieter bestellt.
Vorgesehene Nutzung Vorgesehene Nutzung der Google-Produkte durch den Kunden, wie sie auf der Bestellung angegeben wird.
Customer the person, organisation or company who orders Services from the Supplier using the Order Form.
Estimated Use the Customer’s estimated use of the Google Products as set out in the Order Form.
Google Google Ireland Limited, eine Gesellschaft irischen Rechts mit Sitz in Gordon House, Barrow Street, Dublin 4, Irland (oder eine mit der Gruppe verbundene Gesellschaft), die, wie im Cloud-Dienstleistungsvertrag angegeben, zum jeweiligen Zeitpunkt Betreiber und Anbieter der Google-Produkte ist.
Google-Produkt(e) Die Dienste Google Maps, Google Cloud oder andere Google-Dienste, die Google dem Anbieter zum Weiterverkauf an den Kunden zur Verfügung stellt und die der Kunde über das Konto des Anbieters wählt, wie auf der Website von Google ausführlicher beschrieben und punktuell aktualisiert.
Google-Servicebedingungen Modalitäten und Bedingungen für die Nutzung der Google-Produkte, die auf der Website von Google verfügbar sind, sowie alle Preise und Gebühren, die auf der Website von Google angegeben sind und jederzeit aktualisiert werden können.
Einführungsdatume Voraussichtliches Datum, an dem der Kunde Zugriff auf die Google-Produkte haben und diese nutzen können soll, wobei besagtes voraussichtliches Datum in der jeweiligen Bestellung angegeben sein muss.
Rechte des geistigen Eigentums Patente, Gebrauchsmuster, Rechte an Erfindungen, Urheberrechte und verwandte Schutzrechte sowie verbundene Rechte, moralische Rechte, Handels- und Dienstleistungsmarken, Handelsnamen und Domainnamen, Präsentations- und Handelsaufmachungsrechte, Goodwill und das Recht auf Klage wegen irreführender Vermarktung oder unlauterem Wettbewerb, Rechte für Designs oder Modelle, Softwarerechte, Datenbankrechte, Rechte zur Nutzung und Wahrung der Vertraulichkeit von vertraulichen Informationen (einschließlich Know-how und Geschäftsgeheimnisse) und alle anderen Rechte des geistigen Eigentums, in jedem Fall unabhängig davon, ob sie eingetragen sind oder nicht, und einschließlich aller Anträge und Rechte auf Verlängerung oder Erweiterung des Vorstehenden und die Rechte, Vorrang zu diesen Rechten und allen Rechten oder ähnlichen oder gleichwertigen Schutzformen zu beanspruchen, die zum Zeitpunkt dieses Vertrages bestehen oder in Zukunft in einem Teil der Welt bestehen werden.
Monatliches Rechnungskonto Konto mit monatlicher Zahlung, laut dem der Kunde monatlich nachträglich den Anbieter im Rahmen seiner tatsächlichen Nutzung der Google-Produkte in Abhängigkeit des Nutzungsvolumens vom Vormonat bezahlt.
Bestellung Die Bestellung enthält den Kostenvoranschlag, den der Anbieter dem Kunden geschickt hat, mit einer Beschreibung der Dienstleistungen und der Zahlungsbedingungen.
Budgetplan Ein Budgetplan laut dem der Kunde Vorauszahlungen an den Anbieter im Rahmen der Dienstleistungen und seiner Nutzung der Google-Produkte leistet, wie in der jeweiligen Bestellung angegeben.
Dienstleistungen Die in Anhang 2 (Dienstleistungen) beschriebenen Dienstleistungen, einschließlich der Dienstleistungen, die Zusatzleistungen oder Nebenleistungen zu diesen Dienstleistungen sind.
Anhänge Die den Allgemeinen Geschäftsbedingungen beigefügten Anhänge.
SLA Das für die Google-Produkte geltende Service-Level-Agreement, wie in den Google-Servicebedingungen definiert.
Anbieter WEB GEO SERVICES LTD, 9746464, 15th floor, 6 Bevis Marks, Bury Court London EC3A 7BA England.
Term Hat die Bedeutung, die diesem Begriff in Artikel 2.1 zugeordnet wird.
Allgemeine Geschäftsbedingungen Die Präambel und die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Artikel 1 bis Artikel 24, sowie alle in den Zusatzbedingungen aufgeführten Zusatzbedingungen.
Stückpreis Die Google-Tarife für ein bestimmtes Google-Produkt, basierend auf der monatlichen Nutzung, z. B. von 7,00 USD pro Tausend für ein Nutzungsvolumen zwischen 0 und 100.000. Zur Klarstellung: Hierbei handelt es sich nicht um den jeden Monat in Rechnung gestellten Gesamtbetrag; dieser wird berechnet, indem der Stückpreis mit dem Nutzungsvolumen multipliziert wird.
Mehrwertsteuer Mehrwertsteuer oder eine gleichwertige Steuer, die im England und Wales oder anderswo zu entrichten ist.

 

ANNEXE 2 – Detaillierte Beschreibung der Dienstleistungen

  1. Dienstleistungen
    1. Sobald der Kunde dem Anbieter eine gültige Google Accounts and ID Administration (GAIA) G-Mail (E-Mail-Adresse) und die Kontaktdaten (vollständiger Name und E-Mail-Adresse) eines für den Kunden tätigen Technikers zur Verfügung gestellt hat, wird der Lieferant:
      1. ein Rechnungskonto für den Kunden erstellen; und
      2. dem Kunden per E-Mail eine Referenznummer und die notwendigen Informationen senden, damit der Kunde auf die Google-Konsole des Kunden zugreifen und sein(e) Projekt(e) mit dem oben genannten Rechnungskonto verknüpfen kann.
    2. Bei der Übermittlung per E-Mail erhält der Kunde auch Unterlagen, aus denen hervorgeht, wie er das neue Rechnungskonto und die die Support-Webseite https://help.webgeoservices.com, nutzen kann.
    3. Alle Nutzungs- und Zugriffsrechte im Rahmen der Google-Konsole werden von Google bestimmt und unterliegen den Nutzungsbedingungen von Google.
  2. Support
    1. The Customer can contact the Supplier for support using the web page for support is https://help.webgeoservices.com.
    2. and the Supplier will deal with support requests by:
      1. ndem er Support bei der Nutzung des Rechnungskontos des Anbieters bietet; und
      2. indem er den Kunden bei allen Support-Anfragen, die von Google bearbeitet werden müssen, an Google verweist.
    3. Der Anbieter kann dem Kunden auf Wunsch auch Support bei der individuellen Einstellung und Optimierung geben, wobei dafür zusätzliche Gebühren anfallen, die von Fall zu Fall von den Parteien zu vereinbaren sind.

 

ANNEXE 3 – DATENSCHUTZ

  1. DEFINITIONEN
    „Verantwortlicher“ Entspricht der Bedeutung, die dem Ausdruck „Verantwortlicher“ im anwendbaren Recht in Sachen Datenschutz zugeordnet wird.
    „Datenschutzverletzung“ Bezieht sich auf eine Sicherheitsverletzung, die zur versehentlichen oder unerlaubten Zerstörung, zum Verlust, zur Änderung, zur unbefugten Verbreitung von übermittelten, gespeicherten oder anderweitig verarbeiteten personenbezogenen Daten oder zum unbefugten Zugriff auf diese Daten führt;
    „Auftragsverarbeiter“ Entspricht der Bedeutung, die dem Ausdruck „Auftragsverarbeiter“ im anwendbaren Recht in Sachen Datenschutz zugeordnet wird.
    „Anwendbares Recht in Sachen Datenschutz“ Bezieht sich auf alle Gesetze, Rechtstexte, rechtliche Verordnungen, Anordnungen oder Vorschriften sowie andere ähnliche Instrumente von allgemeiner Geltung und alle anderen Regeln, Instrumente oder sonstigen Bestimmungen, die punktuell gelten und die die Verarbeitung personenbezogener Daten und den Schutz der Privatsphäre betreffen, die für die Erfüllung dieses Vertrages gelten, darin gegebenenfalls eingeschlossen das Datenschutzgesetz von 1998 (Data Protection Act 1998), der Gesetzentwurf zum Datenschutz (Data Protection Bill), das Gesetz zur Regelung der Ermittlungsbefugnisse von 2000 (Regulation of Investigatory Powers Act 2000), die Verordnung über den Schutz der Privatsphäre und elektronische Kommunikation von 2003 (EG-Richtlinie) (SI 2426/2003) (Privacy und Electronic Communications (EC Directive) Regulations 2003 (SI 2426/2003)), in ihrer geänderten oder ersetzten Fassung, und der DSGVO (EU-Verordnung 2016/679);
    „DSGVO“ Bezeichnet die Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. April 2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG, die von Zeit zu Zeit aktualisiert, ersetzt oder aufgehoben wird;
    „Personenbezogene Daten“ Entspricht der Bedeutung, die diesem Ausdruck im anwendbaren Recht in Sachen Datenschutz zugeordnet wird.
  2. EINHALTUNG DER GELTENDEN DATENSCHUTZGESETZE
    1. Die Parteien halten sich an alle ihre jeweiligen Pflichten, die sich aus dem anwendbaren Recht in Sachen Datenschutz ergeben.
  3. VERPFLICHTUNGEN BEI DER DATENVERARBEITUNG
    1. In Bezug auf personenbezogene Daten, die von einer Partei, die im Rahmen dieses Vertrages als Auftragsverarbeiter auftritt, verarbeitet werden sollen, und für welche die andere Partei der Verantwortliche ist, hat der Auftragsverarbeiter folgende Pflichten:
      1. Ergreifen geeigneter technischer und organisatorischer Maßnahmen, um den Schutz der Rechte der betroffenen Personen zu gewährleisten und ein dem Risiko angemessenes Sicherheitsniveau zu gewährleisten;
      2. Unterlassen, einen anderen Auftragsverarbeiter hinzuzuziehen, ohne vorherige spezifische oder allgemeine schriftliche Genehmigung des Verantwortlichen (und im Falle einer allgemeinen schriftlichen Genehmigung informiert der Auftragsverarbeiter den Verantwortlichen über jede geplante Änderung, die das Hinzufügen oder Austauschen anderer Auftragsverarbeiter betrifft, sodass der Verantwortliche die Möglichkeit hat, diesen Änderungen zu widersprechen);
      3. Sicherstellen, dass jeder andere Auftragsverarbeiter, der vom Auftragsverarbeiter mit der Verarbeitung dieser personenbezogenen Daten beauftragt wird, ähnlichen Datenschutzverpflichtungen unterliegt, wie sie für den Auftragsverarbeiter laut diesem Anhang gelten;
      4. Verarbeitung dieser personenbezogenen Daten ausschließlich zur Erfüllung der Verpflichtungen, die sich für ihn aus diesem Vertrag oder aus anderen dokumentierten Anweisungen ergeben, und zwar nur zu diesem Zweck, es sei denn, dies ist gesetzlich in begrenzter Weise vorgesehen;
      5. bei Kündigung dieses Vertrages, je nach Entscheidung des Verantwortlichen, entweder die personenbezogenen Daten (einschließlich aller angefertigten Kopien) unverzüglich zurückgeben oder vernichten;
      6. Sicherstellen, dass alle Personen, die zum Zugriff auf personenbezogene Daten berechtigt sind, zur Geheimhaltung verpflichtet sind;
      7. dem Verantwortlichen alle Informationen zur Verfügung stellen, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Verpflichtungen gemäß Artikel 28 der DSGVO und dieses Anhangs nachzuweisen und Überprüfungen, einschließlich Inspektionen, durch den Verantwortlichen oder durch einen anderen von ihm beauftragten Prüfer durchführen lassen und zu diesen Prüfungen beitragen, wobei der Auftragsverarbeiter im Hinblick auf diese Bestimmung den Verantwortlichen unverzüglich zu informieren hat, wenn seiner Meinung nach eine Anweisung einen Verstoß gegen das anwendbare Recht in Sachen Datenschutz darstellt;
      8. unter Berücksichtigung der Art der Verarbeitung den Verantwortlichen so weit wie möglich bei der Erfüllung seiner Verpflichtung unterstützen, den Aufforderungen der betroffenen Personen nachkommen, ihre Rechte aus Kapitel III der DSGVO, soweit anwendbar, ausüben;
      9. den Verantwortlichen bei der Sicherstellung der Einhaltung der in den Artikeln 32 bis 36 (einschließlich) der DSGVO vorgesehenen Verpflichtungen (Sicherheit der Verarbeitung, Meldung einer Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten, Mitteilung an die betroffene Person über eine Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten, Datenschutz-Folgenabschätzungen und vorherige Konsultation der Aufsichtsbehörden) unterstützen, soweit sie für den Verantwortlichen anwendbar sind, wobei die Art der Verarbeitung und die dem Auftragsverarbeiter zur Verfügung stehenden Informationen zu berücksichtigen sind;
      10. den Verantwortlichen unverzüglich (und in jedem Fall innerhalb von 24 Stunden nach Bekanntwerden einer Sicherheitsverletzung) schriftlich über personenbezogene Daten zu informieren, die er im Namen des Verantwortlichen verarbeitet, wenn der Auftragsverarbeiter von einer Datenschutzverletzung Kenntnis erlangt;
      11. Führen eines Protokolls über die Datenverarbeitung gemäß Artikel 30.1 der DSGVO.
  4. INTERNATIONALE WEITERGABE VON DATEN
    1. In Bezug auf personenbezogene Daten, die von einer Partei, die im Rahmen dieses Vertrages als Auftragsverarbeiter auftritt, verarbeitet werden sollen, und für welche die andere Partei der Verantwortliche ist, darf der Auftragsverarbeiter die personenbezogenen Daten nicht außerhalb des EWR oder an eine internationale Organisation übertragen:
      1. Wenn er keine schriftliche Genehmigung des Verantwortlichen eingeholt hat;
      2. Wenn er kein angemessenes Schutzniveau, einschließlich etwaiger angemessener Schutzmaßnahmen, für personenbezogene Daten in Übereinstimmung mit anwendbaren Recht in Sachen Datenschutz gewährleisten kann;
      3. Wenn er den Verantwortlichen nicht über die in Artikel 4.1.2 genannten angemessenen Schutzmaßnahmen und Garantien informiert hat;
      4. Wenn er die in Artikel 4.1.2 genannten angemessenen Schutzmaßnahmen und Garantien nicht dokumentiert und nachweist und wenn er dem Verantwortlichen keinen Zugang zu allen relevanten Dokumenten und Nachweisen gewährt.
  5. BESCHRIEBUNG DER DATENVERARBEITUNG
    1. Die folgende Tabelle zeigt die Einzelheiten der Verarbeitung gemäß den Anforderungen des Artikels 28 der DSGVO:
      Zwecke, für welche die personenbezogenen Daten verarbeitet werden sollenBitte geben Sie an, für welche Zwecke der Auftragsverarbeiter die personenbezogenen Daten verarbeiten möchte. Zur Unterstützung der Dienstleistungen zwischen dem Anbieter und dem Kunden und der Nutzung der Google-Produkte durch den Kunden, einschließlich:

      • Zugriff auf die Google-Konsole;
      • Kommunikation zum Zweck des Supports; und
      • Ermöglichung weiterer geschäftlicher Diskussionen über die Nutzung von Google-Produkten.
      Beschreibung der Kategorien von betroffenen PersonenPlease specify the categories of data subject whose Personal Data shall be processed under this Contract. Mitarbeiter des Kunden.
      Beschreibung der Kategorien von personenbezogenen DatenPlease specify the categories of Personal Data that shall be processed under this Contract. Persönliche Daten.
      Beschreibung der Übertragung von personenbezogenen Daten in ein Land außerhalb des EWRGeben Sie die Übertragungen von personenbezogenen Daten in Länder außerhalb des EWR an, und führen Sie dabei das Land und/oder die internationale Organisation und gegebenenfalls die jeweiligen Garantien dazu auf. Der Anbieter speichert keinerlei Daten außerhalb des EWR.Zur Klarstellung: Der Anbieter haftet für keinerlei Daten, die von Google aufgrund der Nutzung der Google-Produkte durch den Kunden gesammelt wurden.
      Für die Löschung der verschiedenen Kategorien von personenbezogenen Daten vorgesehene FristenGeben Sie nach Möglichkeit an, für welchen Zeitraum die personenbezogenen Daten gespeichert werden sollen. Während der Vertragslaufzeit.
      Allgemeine Beschreibung der technischen und organisatorischen SicherheitsmaßnahmenBeschreiben Sie nach Möglichkeit die gemäß Artikel 32.1 der DSGVO umgesetzten Maßnahmen. Der Anbieter hat technische und organisatorische Sicherheitsmaßnahmen umgesetzt, insbesondere die SSL-Verschlüsselung und die doppelte Authentifizierung.

      Der Anbieter hat technische und organisatorische Sicherheitsmaßnahmen umgesetzt, insbesondere die SSL-Verschlüsselung und die doppelte Authentifizierung.

      Künftig zugelassene AuftragsverarbeiterBitte listen Sie die künftigen Auftragsverarbeiter auf, die personenbezogene Daten verarbeiten. Keine